RECHTLICHES / AGB · AKT-004

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. März 2025 · Platzherr Unternehmensberatung, Basel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsmandate sowie für die Nutzung der Website von Platzherr. Massgebendes Recht ist das Schweizer Recht.

AKT-004 · §01

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Platzherr, Marktplatz 19, 4001 Basel, Schweiz («Platzherr» oder «wir») und unseren Auftraggebern sowie den Nutzern unserer Website.

Die AGB gelten für sämtliche Beratungsmandate und Dienstleistungsverträge sowie für die Nutzung der Website unter platzherr.site. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Platzherr hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit der Mandatserteilung oder der Nutzung dieser Website erklärt sich der Auftraggeber bzw. Nutzer mit diesen AGB einverstanden.

AKT-004 · §02

2. Vertragsabschluss und Mandatserteilung

Ein Beratungsmandat kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots von Platzherr oder durch Unterzeichnung eines Mandatsvertrags zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.

Angebote von Platzherr sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber gilt als Mandatserteilung.

Vor Beginn eines Mandats führt Platzherr in der Regel ein Erstgespräch, um Anforderungen, Ziele und Rahmenbedingungen zu klären. Dieses Gespräch ist unverbindlich und begründet noch keinen Vertrag.

AKT-004 · §03

3. Leistungsumfang und Durchführung

Platzherr erbringt Unternehmensberatungsleistungen gemäss dem vereinbarten Mandatsumfang. Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mandatsvertrag.

Platzherr erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der Sorgfalt, die von einem erfahrenen Unternehmensberater erwartet werden darf. Bei der Durchführung ist Platzherr in der Wahl der Mittel und Methoden frei, soweit der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wird.

Platzherr ist berechtigt, zur Erfüllung des Mandats geeignete Fachpersonen beizuziehen, sofern dies sachlich angezeigt ist und die Vertraulichkeitspflichten gewahrt bleiben. Unsere Kernleistungen umfassen:

  • Pharma- und Life-Sciences-Beratung (12–14 Wochen, CHF 880)
  • Beratung Chemische Industrie (10–12 Wochen, CHF 720)
  • Hafen- und Logistikberatung (8–10 Wochen, CHF 380)

Zeitangaben zur Mandatsdauer sind Richtwerte. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers oder auf äussere Umstände zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Platzherr.

AKT-004 · §04

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mandatsvertrag und ist in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Alle Preise verstehen sich exklusive der schweizerischen Mehrwertsteuer (MWST), soweit diese anfällt.

Platzherr stellt das Honorar gemäss den vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Rechnung. Bei fehlender abweichender Vereinbarung ist das Honorar wie folgt zu entrichten:

  • 50 % bei Mandatserteilung
  • 50 % bei Abschluss des Mandats

Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Platzherr berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Platzherr behält sich vor, Leistungen bei ausbleibendem Zahlungseingang zu unterbrechen.

Allfällige Auslagen (Reisekosten, Drittleistungen, Materialkosten) werden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Pauschalhonorar enthalten.

AKT-004 · §05

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Eine erfolgreiche Beratung setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Platzherr rechtzeitig mit allen für das Mandat relevanten Informationen und Unterlagen zu versorgen
  • Ansprechpersonen mit ausreichenden Entscheidungskompetenzen bereitzustellen
  • Vereinbarte Termine zu Besprechungen und Workshops einzuhalten
  • Rückmeldungen zu Zwischenergebnissen innert vereinbarter Fristen zu geben
  • Platzherr unverzüglich über wesentliche Veränderungen im Unternehmen oder im Umfeld zu informieren, soweit sie das Mandat betreffen

Platzherr übernimmt keine Verantwortung für Leistungsverzögerungen oder unvollständige Ergebnisse, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind.

AKT-004 · §06

6. Vertraulichkeit

Platzherr behandelt alle im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Mandats.

Vertraulichkeit umfasst insbesondere:

  • Geschäftliche, technische und finanzielle Informationen
  • Personalangelegenheiten und organisatorische Interna
  • Strategische Planungen und Projektunterlagen
  • Kundendaten und Geschäftsbeziehungen

Platzherr ist berechtigt, das Mandat in allgemeiner Form – ohne Nennung des Auftraggebers oder individualisierender Details – als Referenz anzuführen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Gleichermassen behandelt der Auftraggeber sämtliche Methoden, Konzepte und Arbeitsdokumente von Platzherr als vertraulich und verwendet diese ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Mandats.

AKT-004 · §07

7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sämtliche im Rahmen eines Mandats erstellten Werke, Berichte, Analysen, Konzepte und Arbeitsdokumente («Arbeitsergebnisse») verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Honorars im Eigentum von Platzherr.

Mit vollständiger Begleichung des vereinbarten Honorars räumt Platzherr dem Auftraggeber ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für dessen eigene Geschäftszwecke ein. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Platzherr.

Platzherr behält das Recht, allgemeine Methoden, Konzepte und Erkenntnisse, die im Rahmen des Mandats gewonnen wurden, in anonymisierter Form für andere Mandate und die eigene Wissensentwicklung zu nutzen.

Alle Inhalte der Website von Platzherr – Texte, Grafiken, Strukturen und Gestaltungselemente – sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung ohne Genehmigung ist untersagt.

AKT-004 · §08

8. Haftungsbeschränkung

Platzherr erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Beratungsergebnisse sind Empfehlungen und Einschätzungen; sie ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers. Die endgültige Verantwortung für Geschäftsentscheidungen liegt beim Auftraggeber.

Die Haftung von Platzherr ist, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte Schäden beschränkt und beläuft sich höchstens auf den für das betreffende Mandat vereinbarten Gesamthonorarbetrag.

Platzherr haftet nicht für:

  • Indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn
  • Schäden infolge unvollständiger oder unzutreffender Informationen durch den Auftraggeber
  • Geschäftliche Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Beratungsergebnisse trifft
  • Externe Faktoren, Marktveränderungen oder regulatorische Entwicklungen nach Abschluss des Mandats
  • Unterbrechungen oder Fehler auf der Website, soweit nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen
AKT-004 · §09

9. Laufzeit und Beendigung

Ein Mandat beginnt mit dem vereinbarten Startdatum und endet mit Abschluss der vereinbarten Leistungen oder dem vereinbarten Enddatum gemäss Mandatsvertrag.

Beide Parteien sind berechtigt, das Mandat aus wichtigem Grund ausserordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht erfüllt
  • Über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
  • Die Zusammenarbeit durch äussere Umstände dauerhaft unmöglich wird

Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung durch Platzherr aus von Platzherr zu vertretenden Gründen werden bereits bezahlte Honoraranteile für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund bleibt das Honorar für geleistete Arbeiten vollständig geschuldet; bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

AKT-004 · §10

10. Website-Nutzung

Die Nutzung der Website platzherr.site erfolgt auf eigene Verantwortung. Platzherr bemüht sich um korrekte und aktuelle Inhalte, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Die Website dient ausschliesslich Informationszwecken. Inhalte der Website stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Nutzer sind aufgefordert, bei konkreten Anliegen direkten Kontakt aufzunehmen.

Platzherr behält sich vor, Inhalte der Website jederzeit anzupassen, zu ergänzen oder zu entfernen. Links zu externen Websites erfolgen ohne Haftung für deren Inhalte.

AKT-004 · §11

11. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Beratungsmandaten und der Nutzung der Website richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Platzherr, die Bestandteil dieser AGB ist.

Massgebend ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz der Schweiz (revDSG). Informationen zu Cookies finden sich in der gesonderten Cookie-Richtlinie.

AKT-004 · §12

12. Salvatorische Klausel und Änderungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Platzherr behält sich vor, diese AGB zu aktualisieren. Das Datum der letzten Revision ist oben angegeben. Für bereits laufende Mandate gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Mandatserteilung gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

AKT-004 · §13

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Rechte und Pflichten unterstehen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einzelnen Mandaten ist Basel, Schweiz. Platzherr ist jedoch berechtigt, am Domizil des Auftraggebers Klage zu erheben.

Bei Streitigkeiten empfehlen beide Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Platzherr steht für entsprechende Gespräche zur Verfügung.